Vor Gericht sind Sachverständigenaussagen und schriftliche Sachverständigengutachten eine Form der Beweisführung. Im Zivilprozess oder auch schon im selbstständigen Beweisverfahren beauftragt das Gericht durch einen Beweisbeschluss einen öffentlich bestellten Sachverständigen mit der Beantwortung von konkreten Beweisfragen. Die Antworten des Sachverständigen auf diese Fragen werden dann nach Ermessen und Würdigung des Gerichts im weiteren Verfahren berücksichtigt. Daher ist die für einen Nicht-Techniker verständliche und nachvollziehbare Beantwortung der Beweisfragen neben der grundlegenden Korrektheit das wesentliche Qualitätsmerkmal eines Sachverständigengutachtens.
Der Geschäftsführer der ecambria, Dr. Oliver Stiemerling, ist von der IHK Köln öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, erstellt Gerichtsgutachten und berät Gerichte im Vorfeld von Beweisbeschlüssen.